§ 84d (1) Der Betriebsinhaber hat der Behörde folgende Angaben zu übermitteln:
Name, Sitz und Anschrift des Inhabers sowie vollständige Anschrift des Betriebs einschließlich der mit der Anschrift übereinstimmenden geografischen Koordinaten;Name und Funktion der für den Betrieb verantwortlichen Person, falls von Z 1 abweichend;