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§ 42 AWG (Sander)

Sander2. AuflNovember 2020

§ 42. (1) Parteistellung in einem Genehmigungsverfahren gemäß § 37 Abs. 1 haben

der Antragsteller,die Eigentümer der Liegenschaften, auf denen die Anlage errichtet werden soll,

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