Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist, soweit nicht der Bundesminister für Finanzen ausdrücklich mit der Vollziehung beauftragt ist, die Bundesregierung betraut.
Entstehungsgeschichte
BGBl I 51/2012 (RV 1618 AB 1771 BlgNR XXIV. GP ) (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012).
