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§ 328. Entscheidung über die Redlichkeit des Besitzes. (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Entscheidung über die Redlichkeit des Besitzes.

 

§ 328. Die Redlichkeit oder Unredlichkeit des Besitzes muss im Falle eines Rechtsstreites durch richterlichen Ausspruch

Seite 138

entschieden werden. Im Zweifel ist die Vermutung für die Redlichkeit des Besitzes.

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