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§ 327. Wie ein Mitbesitzer zum unredlichen oder unrechtmäßigen Besitzer werde. (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Wie ein Mitbesitzer zum unredlichen oder unrechtmäßigen Besitzer werde.

 

§ 327. Besitzt eine Person die Sache selbst, eine andere aber das Recht auf alle oder auf einige Nutzungen dieser Sache; so kann ein und dieselbe Person, wenn sie die Grenzen ihres Rechtes überschreitet, in verschiedenen Rücksichten ein redlicher und unredlicher, ein rechtmäßiger und unrechtmäßiger Besitzer sein.

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