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§ 45 GenG (Dellinger)

Dellinger3. AuflMai 2026

§ 45 Eine Beschränkung des Umfanges der Geschäftsbefugnisse der Liquidatoren (§ 44) hat gegen dritte Personen keine rechtliche Wirkung.

Literatur

G. Wilhelm, Der Vollmachtsmissbrauch im Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht, JBl 1985, 449.

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