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§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG (Zorn)

Zorn68. LfgOktober 2024

1. VwGH 5. 7. 2004, 99/14/0064

Aus § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 ergibt sich das sogenannte Aufteilungsverbot, welches darin besteht, dass Aufwendungen mit einer privaten und betrieblichen Veranlassung nicht abzugsfähig sind (bereits VwGH 10. 9. 1998, 96/15/0198).

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