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Allgemeines zu den §§ 220 bis 224 und 226 FinStrG (Fellner)

Fellner14. LfgMärz 2011

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Das 16. Hauptstück der Strafprozessordnung idFd BG BGBl I 2007/93 (§§ 352 - 364 StPO) behandelt die Wiederaufnahme des Strafverfahrens, die Erneuerung des Strafverfahrens und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Das (nunmehr) 16. Hauptstück der StPO wurde durch das BG BGBl I 2007/93 grundlegend überarbeitet und neu gegliedert.

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