vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vollziehung des Verfalls (§ 171 Abs 2-4 FinStrG) (Fellner)

Fellner18. LfgMärz 2014

3
Da nach § 17 Abs 6 FinStrG für verfallen erklärte Gegenstände mit der Rechtskraft des Erkenntnisses bzw der Rechtsmittelentscheidung in das Eigentum des Bundes übergehen, sind verfallene Gegenstände spätestens in diesem Zeitpunkt in den Gewahrsam der Behörde zu bringen, falls sie sich nicht ohnehin schon dort befinden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!