Artikel 14**In Glaubens- und Gewissensfragen hat mich niemand so geprägt, wie meine Schwester Katharina Zußner (1985–2018). Ihrem Andenken sei die vorliegende Kommentierung in lieber Erinnerung gewidmet.
(1) Die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit ist Jedermann gewährleistet.