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Artikel 14 StGG (Zußner)

Zußner30. LfgJuni 2023

Artikel 14**In Glaubens- und Gewissensfragen hat mich niemand so geprägt, wie meine Schwester Katharina Zußner (1985–2018). Ihrem Andenken sei die vorliegende Kommentierung in lieber Erinnerung gewidmet.

 

(1) Die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit ist Jedermann gewährleistet.

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