vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 97 GewO 1994

Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher4. AuflAugust 2020

entfällt 1

1
Vor Inkrafttreten der GewRNov 2017 I enthielt der § 97 Regelungen zum bis dahin reglementierten Gewerbe der Arbeitsvermittlung. Mit der GewRNov 2017 I wurde die Arbeitsvermittlung zum freien Gewerbe, sodass die Regelungen zu diesem Gewerbe in den Abschnitt über freie Gewerbe (§§ 151 ff) zu verschieben waren. Die Bestimmungen zur Arbeitsvermittlung finden sich nunmehr im § 151a.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte