vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 86 1. DVEheG (Jesser-Huss)

Jesser-Huss3. AuflSeptember 2021

(1) Zur Mitwirkung in Ehesachen ist der Staatsanwalt am Sitze des Prozeßgerichts zuständig, in Wien der Staatsanwalt beim Landesgericht für Strafsachen Wien I.

(2) (aufgehoben durch BGBl 1977/403, mit Wirkung vom 1.1.1978)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte