vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 85 1. DVEheG (Jesser-Huss)

Jesser-Huss3. AuflSeptember 2021

In den Fällen, in denen der als Partei auftretende Staatsanwalt unterliegt, sind Kostenersätze dem Staate aufzuerlegen (§§ 40 ff. der österreichischen Zivilprozeßordnung).

Stammfassung dRGBl 1938 I 923 (Kundmachung GBlÖ 1938/302).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte