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§ 4 BKA-G (Entacher-Prunner)

Entacher-Prunner3. AuflJänner 2024

Zentralstellenaufgaben 1) , 2) des Bundeskriminalamtes

 

(1) Das Bundeskriminalamt führt zur Erfüllung der dem Bundesminister für Inneres übertragenen Aufgaben3) der internationalen polizeilichen Kooperation4)

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