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zu Artikel 16 EU-DSGVO

Feiler/Forgó2. AuflSeptember 2022

Abschnitt 3
Berichtigung und Löschung

 

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich2 die Berichtigung sie betreffender unrichtiger3 , 4 personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung5 – zu verlangen.

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