vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu Artikel 15 EU-DSGVO

Feiler/Forgó2. AuflSeptember 2022

Auskunftsrecht

Berufsgeheimnis

(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen,1 ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten2 und auf folgende Informationen:3 , 4 , 5

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte