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zu Artikel 17 EU-DSGVO

Feiler/Forgó2. AuflSeptember 2022

(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten2 unverzüglich3 gelöscht4 werden, und5 der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen,6 , 7 sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden,8 nicht mehr notwendig.9

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