Die DSGVO sieht harsche Geldbußen für die Verletzung der Pflichten eines Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters vor.
Wird eine der folgenden Bestimmungen verletzt, so beträgt der Strafrahmen bis zu 10 Millionen Euro oder im Fall eines Unternehmens bis zu 2 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs, je nachdem, welcher der Beträge höher ist (Art 83 Abs 4):