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21. Zivilrechtliche Haftung und private Rechtsdurchsetzung

Feiler/Forgó2. AuflSeptember 2022

Neben dem Recht auf eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art 77) hat jede betroffene Person nach Art 79 das Recht, ihre Rechte nach Art 12 bis 23 (vgl Art 79 Rz 2) mit Klage gegen einen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter durchzusetzen.

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