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zu § 235 BVergG 2018 (Stief-Kótrnec)

Stief-Kótrnec1. AuflJuni 2019

Bekanntmachung einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

 

(1) Der Sektorenauftraggeber kann die Bekanntmachung einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung gemäß § 234 als Bekanntmachung der beabsichtigten Vergabe eines Auftrages verwenden, sofern die regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung

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