innergemeinschaftliche Lieferung
Die innergemeinschaftlichen Lieferungen können unter gewissen Bedingungen steuerfrei belassen werden.499. Beispiel:
DE bestellt bei einem österreichischen Unternehmer A erstmals eine Ware für sein Unternehmen um € 1.000,00 netto. Er tritt dabei unter der UID DE 123456789123 auf. A liefert die Ware mittels Spedition von Wien zu DE nach München