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18.6. Steuerbefreiungen (Art 6 BMR)

Berger3. AuflMärz 2025

innergemeinschaftlicher Erwerb

348
Steuerfrei ist der ig Erwerb in gewissen Fällen.

498. Beispiel:

Ein österreichischer Verein, der keine unternehmerische Tätigkeit entfaltet, lässt in Deutschland Werbeprospekte drucken (Auftragswert € 30.000,00).

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