Bemessungsgrundlage
Die Steuerbemessungsgrundlage für den innergemeinschaftlichen Erwerb entspricht der Grundlage für Inlandsumsätze. Bei Verbringen wird der Einkaufspreis oder Selbstkostenpreis angesetzt.497. Beispiel:
Siehe Angabe Beispiel 489.
Bemessungsgrundlage
Die Steuerbemessungsgrundlage für den innergemeinschaftlichen Erwerb entspricht der Grundlage für Inlandsumsätze. Bei Verbringen wird der Einkaufspreis oder Selbstkostenpreis angesetzt.497. Beispiel:
Siehe Angabe Beispiel 489.