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18.5. Bemessungsgrundlage (Art 4 BMR)

Berger3. AuflMärz 2025

Bemessungsgrundlage

347
Die Steuerbemessungsgrundlage für den innergemeinschaftlichen Erwerb entspricht der Grundlage für Inlandsumsätze. Bei Verbringen wird der Einkaufspreis oder Selbstkostenpreis angesetzt.

497. Beispiel:

Siehe Angabe Beispiel 489.

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