Für Einfuhr-Versandhandel-Sendungen bis € 150,00 Warenwert (ohne Beförderungskosten) wurde eine Sonderregelung (im Folgenden IOSS) geschaffen, um den Wegfall der Kleinsendungsbefreiung administrativ „auszugleichen“. Der IOSS steht für Sendungen B2C (Nichtunternehmer und Schwellenerwerber, bzw in der Praxis keine UID-Bekanntgabe) zur Verfügung. Bis € 150,00 (Warenwert ohne Transportkosten) besteht auch eine Zollbefreiung. Die Besteuerung erfolgt sodann ausschließlich im Bestimmungsland. Darüber hinaus muss eine normale Zollanmeldung vorgenommen werden.