15.4.1. Differenzbesteuerung
462. Beispiel:
Ein österreichischer Antiquitätenhändler bezieht von einem deutschen Privatsammler zwei alte Armbanduhren, eine Uhr um € 2.250,00 bzw die zweite Uhr um € 3.500,00. Der Privatsammler versendet die Uhren per Kurierdienst nach Österreich. Die Armbanduhren verkauft er in seinem Antiquitätenhandel in Wien, die erste Uhr um € 2.970,00 bzw die zweite Uhr um € 3.300,00. Weiters ist es ihm gelungen, einen 150 Jahre alten Schreibtisch aus der Konkursmasse eines österreichischen Konkurrenten (Kleinunternehmer) um € 500,00 zu erwerben. Nachdem er den Schreibtisch restauriert hat, verkauft er ihn um € 2.300,00 an einen österreichischen Abnehmer. Normalsteuersatz 20 %.