vorheriges Dokument
nächstes Dokument

15.4. Sonderregelung für Gebrauchsgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten (§ 24 UStG)

Berger3. AuflMärz 2025

15.4.1. Differenzbesteuerung

462. Beispiel:

Ein österreichischer Antiquitätenhändler bezieht von einem deutschen Privatsammler zwei alte Armbanduhren, eine Uhr um € 2.250,00 bzw die zweite Uhr um € 3.500,00. Der Privatsammler versendet die Uhren per Kurierdienst nach Österreich. Die Armbanduhren verkauft er in seinem Antiquitätenhandel in Wien, die erste Uhr um € 2.970,00 bzw die zweite Uhr um € 3.300,00. Weiters ist es ihm gelungen, einen 150 Jahre alten Schreibtisch aus der Konkursmasse eines österreichischen Konkurrenten (Kleinunternehmer) um € 500,00 zu erwerben. Nachdem er den Schreibtisch restauriert hat, verkauft er ihn um € 2.300,00 an einen österreichischen Abnehmer. Normalsteuersatz 20 %.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte