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15.3. Sonderregelung für Reisebüros (§ 23 UStG)

Berger3. AuflMärz 2025

457. Beispiel:

Eine Flugreise (inklusive Hotel) nach Rom wird in Österreich um € 996,00 an einen Reisenden verkauft. Der Unternehmer hat die Reiseleistung um € 900,00 eingekauft.

Lösung:

Reisepreis

€ 996

 

minus Reisevorleistungen

–€ 900

Differenz (Marge)

€ 96

 

minus darin enthaltene Umsatzsteuer von 20 %

–€ 16

 

Umsatz

€ 80340340Gem § 23 Abs 1 und 7 UStG (UStR Rz 2941–2967).

 

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