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15.2. Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger (§ 22 UStG)

Berger3. AuflMärz 2025

455. Beispiel:

Ein Pauschallandwirt liefert Milch um € 10.000,00 ohne Umsatzsteuer an eine Molkerei M. In der Rechnung weist er € 10.000,00 zzgl eines Betrages von € 1.300,00 (13 % USt) aus. Insgesamt wird der Molkerei ein Betrag von € 11.300,00 in Rechnung gestellt.

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