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14.5. Sicherstellung der Versteuerung des Übergangs der Steuerschuld (§ 19 Abs 1 UStG)

Berger3. AuflMärz 2025

452. Beispiel:

Ein Steuerpflichtiger (DE) erbringt eine Steuerberatungsleistung um € 100,00 an eine juristische Person (in AT) mit einer UID-Nr.

Lösung:

In diesem Fall geht die Steuerschuld auf die leistungsempfangende juristische Person über. Ein Vorsteuerabzug steht nicht zu. Der Steuerpflichtige DE haftet für diese Steuer.

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