452. Beispiel:
Ein Steuerpflichtiger (DE) erbringt eine Steuerberatungsleistung um € 100,00 an eine juristische Person (in AT) mit einer UID-Nr.
Lösung:
In diesem Fall geht die Steuerschuld auf die leistungsempfangende juristische Person über. Ein Vorsteuerabzug steht nicht zu. Der Steuerpflichtige DE haftet für diese Steuer.