neue Fahrzeuge
Bei Lieferungen neuer Fahrzeuge ist die Besteuerung im Erwerbsstaat sicherzustellen.451. Beispiel:
Ein Nichtsteuerpflichtiger (AT) verkauft an einen anderen Nichtsteuerpflichtigen (DE) einen Toyota Auris um € 10.000,00 am 12. 9. 2025 (Rechnungsdatum). Das Fahrzeug wurde am 26. 2. 2025 erstmalig zum Verkehr zugelassen (Kaufpreis: € 14.400,00 brutto) und weist einen Kilometerstand von 4.555 km auf.