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14.4. Erklärungspflicht bei der Lieferung neuer Fahrzeuge (Art 21 Abs 2 BMR)

Berger3. AuflMärz 2025

neue Fahrzeuge

318
Bei Lieferungen neuer Fahrzeuge ist die Besteuerung im Erwerbsstaat sicherzustellen.

451. Beispiel:

Ein Nichtsteuerpflichtiger (AT) verkauft an einen anderen Nichtsteuerpflichtigen (DE) einen Toyota Auris um € 10.000,00 am 12. 9. 2025 (Rechnungsdatum). Das Fahrzeug wurde am 26. 2. 2025 erstmalig zum Verkehr zugelassen (Kaufpreis: € 14.400,00 brutto) und weist einen Kilometerstand von 4.555 km auf.

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