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14.6. Sicherstellung der Besteuerung des Erwerbes durch nichtsteuerpflichtige juristische Personen (Art 21 Abs 3 und 4 iVm Art 7 Abs 4 BMR)

Berger3. AuflMärz 2025

453. Beispiel:

Ein Steuerpflichtiger AT liefert an eine nicht steuerpflichtige juristische Person (DE) eine Ware nach Deutschland um € 30.000,00.

Lösung:

AT kann bei Vorliegen der Voraussetzungen (Buchnachweis, Transport, UID etc) die Lieferung steuerfrei stellen. Zusätzlich ist eine ZM abzugeben. DE muss den Erwerb in Deutschland versteuern.337337Gem Art 21 Abs 3 und 4 iVm Art 7 Abs 4 BMR.

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