453. Beispiel:
Ein Steuerpflichtiger AT liefert an eine nicht steuerpflichtige juristische Person (DE) eine Ware nach Deutschland um € 30.000,00.
Lösung:
AT kann bei Vorliegen der Voraussetzungen (Buchnachweis, Transport, UID etc) die Lieferung steuerfrei stellen. Zusätzlich ist eine ZM abzugeben. DE muss den Erwerb in Deutschland versteuern.337