Erklärungspflichten
Die Umsatzsteuer muss mittels Umsatzsteuervoranmeldung (UVA, Formular U 30) monatlich oder vierteljährlich erfasst und dem Finanzamt abgeführt werden. Maßgebender Zeitpunkt für die Fristenberechnung ist das Entstehen der Steuerschuld. Die Erfassungsperioden unterscheiden sich nach Umsatzhöhe im Vorjahr: