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14.1. Erklärungspflicht – Inhalt (§ 21 UStG)

Berger3. AuflMärz 2025

Erklärungspflichten

304
Die Umsatzsteuer muss mittels Umsatzsteuervoranmeldung (UVA, Formular U 30) monatlich oder vierteljährlich erfasst und dem Finanzamt abgeführt werden. Maßgebender Zeitpunkt für die Fristenberechnung ist das Entstehen der Steuerschuld. Die Erfassungsperioden unterscheiden sich nach Umsatzhöhe im Vorjahr:

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