13.6.1 Sollbesteuerung
Teillieferung:437. Beispiel (UStR Rz 2614):
Ein Fliesenleger F erhält den Auftrag, in einem neu zu errichtenden Wohnblock die Sanitärräume zu verfliesen. Es wird vereinbart, dass die durchgeführten Arbeiten des F jeweils nach Fertigstellung von allen Wohneinheiten in einem Stockwerk abgenommen und bezahlt werden. Mit Abnahme erfolgt jeweils auch die Abrechnung der jeweiligen Arbeiten.