436. Beispiel:
Ein Unternehmer A erwirbt einen Gegenstand. Zur Finanzierung hat er einen Kredit bei der Bank B aufgenommen, welche sich den Gegenstand sicherungshalber abtreten lässt.
Soweit nun A seine Verbindlichkeiten gegenüber der Bank nicht mehr bedienen kann, wird die Bank B von ihrem Verwertungsrecht Gebrauch machen und den Gegenstand veräußern. Sie veräußert ihn an C um € 10.000,00.