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13.1. Steuerschuldner (§ 19 Abs 1 UStG)

Berger3. AuflMärz 2025

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Steuerschuldner ist im Regelfall der leistende Unternehmer. Ausnahmen gibt es bei falscher Ausstellung von Rechnungen (Rechnungsaussteller), beim innergemeinschaftlichen Erwerb (Erwerber) und in Fällen des Übergangs der Steuerschuld (Leistungsempfänger).



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