Die Aufzeichnungspflicht besteht für die Plattform, die ein Angebot und/oder einen Vertrag mit einem Letztverbraucher hat.Neben Daten des Lieferanten inklusive UID und Bankkonto sind die Leistungen samt Leistungsort, Datum und Entgelt aufzuzeichnen (siehe § 4 UStV) und zehn Jahre aufzubewahren (UStR Rz 2597).