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12.3. Pflichten in Bezug auf die Aufbewahrung aller Rechnungen bei Grundstücken (§ 18 Abs 10 UStG)

Berger3. AuflMärz 2025

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Die Rechnungskopien sind 22 Jahre aufzubewahren. Dies hängt mit dem langen Berichtigungszeitraum (20 Jahre) zusammen.



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