Die Basispauschalierung (1,8 %) gilt für Unternehmer, die ihre Betriebsausgaben pauschal ermitteln und deren Umsatz im Vorjahr nicht mehr als € 220.000,00 betragen hat. Zusätzlich dürfen noch Vorsteuern aus Anlagenkäufen mit Anschaffungs- bzw Herstellungskosten von mehr als € 1.100,00 sowie aus Wareneinkäufen und Fremdlöhnen geltend gemacht werden.