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11.12. Vorsteuerpauschalierungen (§ 14 UStG)

Berger3. AuflMärz 2025

11.12.1. Basispauschalierung

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Die Basispauschalierung (1,8 %) gilt für Unternehmer, die ihre Betriebsausgaben pauschal ermitteln und deren Umsatz im Vorjahr nicht mehr als € 220.000,00 betragen hat. Zusätzlich dürfen noch Vorsteuern aus Anlagenkäufen mit Anschaffungs- bzw Herstellungskosten von mehr als € 1.100,00 sowie aus Wareneinkäufen und Fremdlöhnen geltend gemacht werden.

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