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11.11. Berichtigung (§ 16 UStG)

Berger3. AuflMärz 2025

Änderung der Verhältnisse

281
In allen Fällen, in denen eine Minderung der Steuerbemessungsgrundlage eintritt, muss auch der Vorsteuerabzug korrespondierend berichtigt werden.

405. Beispiel:

A liefert eine Ware an B iHv € 1.000,00 zuzüglich € 200,00 Mehrwertsteuer im Monat 01. Im Monat 06 wird zwischen den Parteien eine Preisminderung von 50 % vereinbart.

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