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11.5. Einfuhrumsatzsteuer (§ 12 Abs 1 Z 2 UStG)

Berger3. AuflMärz 2025

11.5.1. Allgemeines

Einfuhrumsatzsteuer

Vorsteuerabzug

264
Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass der Unternehmer ein Zolldokument besitzt, das ihn als Empfänger oder Importeur einer Lieferung ausweist. Gleichzeitig muss auch der geschuldete Betrag ersichtlich sein.

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