Vorsteuerabzug
Der Vorsteuerabzug iZm steuerbefreiten Umsätzen steht nur bei gewissen Umsätzen zu (echt steuerbefreite Umsätze). Dies betrifft vor allem Vorsteuern iZm innergemeinschaftlichen Umsätzen, bei Exportumsätzen und bei Umsätzen an Diplomaten. Bei übrigen steuerbefreiten Umsätzen besteht kein Vorsteuerabzugsrecht.Seite 188