Ob Gegenstände oder sonstige Leistungen zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet werden können, ist nach dem wirtschaftlichen Zusammenhang einer Vorleistung bzw eines Eingangsumsatzes mit einem bestimmten Ausgangsumsatz im Zeitpunkt der Lieferung bzw Erbringung der Leistung an den Unternehmer zu beurteilen (
EuGH 8. 6. 2000, C-98/98 ,
Midland Bank; 22. 2. 2001,
C-408/98 ,
Abbey National; 27. 9. 2001,
C-16/00 ,
Cibo Participations SA; ähnlich schon 6. 4. 1995,
C-4/94 ,
BLP Group).