Berger3. AuflMärz 2025
371. Beispiel:
A (Privater) verkauft seinen privaten PC an einen Unternehmer B und erstellt darüber eine Rechnung.
Lösung:
B steht kein Vorsteuerabzug zu wegen mangelnder Unternehmereigenschaft des A.288288Gem § 12 Abs 1 Z 1 UStG; UStR Rz 1815–1842.