11.6.1. Keine Umsätze im Inland
steuerbefreite Umsätze
Vorsteuerabzug
Das Vorsteuerabzugsrecht steht in Österreich auch dann zu, wenn in Österreich überhaupt keine Umsätze getätigt werden und wenn der Steuerpflichtige in anderen Staaten Umsätze tätigt, die in dem Staat, in dem die Eingangsrechnung erfolgt, zum Vorsteuerabzug berechtigen würden (siehe EuGH 2. 7. 2009, C-377/08 , EGN BV – Filiale Italiana).