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10.7. Kleinbetragsrechnungen (§ 11 Abs 6 UStG)

Berger3. AuflMärz 2025

Kleinbetragsrechnungen

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Für Rechnungen, deren Gesamtbetrag einen Betrag iHv € 400,00 inkl USt nicht übersteigt, oder bei Geschäften, die unter gewissen Bedingungen abgeschlossen werden, gelten Vereinfachungsbestimmungen. Gewisse Umsätze (zB innergemeinschaftliche Lieferungen) sind von der vereinfachten Rechnungslegung ausgeschlossen (siehe § 11 Abs 6 TS 2 UStG). Kleinbetragsrechnungen ohne Betragsbeschränkungen gelten auch für Kleinunternehmer.

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