Kleinbetragsrechnungen
Für Rechnungen, deren Gesamtbetrag einen Betrag iHv € 400,00 inkl USt nicht übersteigt, oder bei Geschäften, die unter gewissen Bedingungen abgeschlossen werden, gelten Vereinfachungsbestimmungen. Gewisse Umsätze (zB innergemeinschaftliche Lieferungen) sind von der vereinfachten Rechnungslegung ausgeschlossen (siehe § 11 Abs 6 TS 2 UStG). Kleinbetragsrechnungen ohne Betragsbeschränkungen gelten auch für Kleinunternehmer.