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10.8. Gutschriften (§ 11 Abs 7 UStG)

Berger3. AuflMärz 2025

Gutschriften

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Eine Gutschrift gilt zumindest dann als Rechnung, wenn sie alle für Rechnungen geforderten Vorschriften erfüllt, so bezeichnet ist und Einverständnis hinsichtlich der Abrechnung mittels Gutschrift besteht und auch zugeleitet wurde (dh dem Leistenden auch tatsächlich zukommt). Außerdem muss eine Gutschrift auch als solche bezeichnet werden.

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