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10.6. Sammelrechnungen (§ 11 Abs 2 UStG)

Berger3. AuflMärz 2025

362. Beispiel:

Ein Steuerberater erbringt aufgrund eines Auftrages laufend „sonstige Leistungen“ an ein Unternehmen.

Lösung:

Die Rechnungslegung erfolgt idR mit Abrechnung. (Grenzüberschreitend – sofern keine Abrechnung erfolgt – zumindest einmal jährlich – siehe Art 64 Abs 2 MwSt-SystRL, in Österreich nicht umgesetzt!)286286Gem § 11 Abs 2 UStG; UStR Rz 1560.

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