362. Beispiel:
Ein Steuerberater erbringt aufgrund eines Auftrages laufend „sonstige Leistungen“ an ein Unternehmen.
Lösung:
Die Rechnungslegung erfolgt idR mit Abrechnung. (Grenzüberschreitend – sofern keine Abrechnung erfolgt – zumindest einmal jährlich – siehe Art 64 Abs 2 MwSt-SystRL, in Österreich nicht umgesetzt!)286