361. Beispiel:
Sie fliegen von Wien nach Innsbruck und zahlen € 200,00 für den Flug. Wie muss die Rechnung aussehen bzw ist sie an gewisse Angaben gebunden?
Lösung:
Gemäß § 11 Abs 9 UStG genügen bei Beförderung im Personenverkehr Name und Anschrift des Beförderungsunternehmens, Bruttobetrag und Steuersatz.