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7.1. Bemessungsgrundlage für Lieferungen und sonstige Leistungen (§ 4 UStG)

Berger3. AuflMärz 2025

7.1.1. Entgelt (§ 4 Abs 1 und 2 UStG)

7.1.1.1. Allgemeines

Bemessungsgrundlage

Steuerbemessungsgrundlage

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Wurde eine Leistung in Österreich als steuerbar qualifiziert und ist dieselbe auch steuerpflichtig, so fällt Umsatzsteuer an. Die Bemessungsgrundlage für die USt ist gem § 4 Abs 1 UStG das „Entgelt“.

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