7.1.1. Entgelt (§ 4 Abs 1 und 2 UStG)
7.1.1.1. Allgemeines
Bemessungsgrundlage
Steuerbemessungsgrundlage
Wurde eine Leistung in Österreich als steuerbar qualifiziert und ist dieselbe auch steuerpflichtig, so fällt Umsatzsteuer an. Die Bemessungsgrundlage für die USt ist gem § 4 Abs 1 UStG das „Entgelt“.