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6.7. Ort der sonstigen Leistung

Berger3. AuflMärz 2025

6.7.1. Grundregel B2B (§ 3a Abs 6 UStG)

Grundregel B2B

Ort der sonstigen Leistung

87
Sonstige Leistungen zwischen Unternehmern werden grundsätzlich an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt, Empfängerort.

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