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Umsatzsteuer: Fallbeispiele, Berger
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6.7. Ort der sonstigen Leistung
Berger
3. Aufl
März 2025
Inhalt
Grundregel B2B (§ 3a Abs 6 UStG)
Grundregel B2C (§ 3a Abs 7 UStG)
Abgrenzung B2B und B2C (§ 3a Abs 5 UStG)
Ausnahmen von der Grundregel
6.7.1. Grundregel B2B (§ 3a Abs 6 UStG)
Grundregel B2B
Ort der sonstigen Leistung
Berger
, Fallbeispiele zur Umsatzsteuer
3
(2025) Rz 87
87
Grundregel B2B
Ort der sonstigen Leistung
Sonstige Leistungen zwischen Unternehmern werden grundsätzlich an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt
, Empfängerort.
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Stichworte
Abgrenzung B2B und B2C
Beförderungsleistungen
Beförderungsmittel
Bordverpflegungsdienstleistungen
Catering
Doppelbesteuerung
Fernsehdienstleistungen
Grundregel B2B
Grundregel B2C
Grundstücksleistungen
Güterbeförderungen
innergemeinschaftliche Güterbeförderungen
kulturelle Leistungen
Nebentätigkeiten zu Güterbeförderungen
Nichtbesteuerung
Nichtunternehmer außerhalb der Gemeinschaft
Ort der sonstigen Leistung
Personenbeförderung
Restaurantdienstleistung
Rundfunkdienstleistung
Sportler
Tätigkeitsort
Telekommunikationsdienstleistungen
Vermittlungsleistungen B2C
Verpflegung an Bord
Vorträge