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5.7. Ort der Lieferung

Berger3. AuflMärz 2025

5.7.1. Lieferung von Gegenständen ohne Beförderung (§ 3 Abs 7 UStG)

50
Lieferort ist dort, wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der „Lieferung“ befindet.

78. Beispiel:

Ein Österreicher verkauft um € 100.000,00 ein Boot an einen Spanier, das in Nizza vor Anker liegt, und übergibt ihm die Schiffspapiere in der Schweiz.

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