5.7.1. Lieferung von Gegenständen ohne Beförderung (§ 3 Abs 7 UStG)
Lieferort ist dort, wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der „Lieferung“ befindet.78. Beispiel:
Ein Österreicher verkauft um € 100.000,00 ein Boot an einen Spanier, das in Nizza vor Anker liegt, und übergibt ihm die Schiffspapiere in der Schweiz.